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Freitag, 12. Juni 2026
RENTE & AUSWANDERN

Ratgeber · Rente im Ausland

Deutsche Rente im Ausland: Was wirklich gilt

Wird die Rente weitergezahlt? Wird sie gekürzt? Was passiert mit Krankenversicherung und Steuern? Die vier Fragen, die jeder Auswanderer stellt — hier die Antworten in Klartext.

Von M. Berger · Redaktion Finanzen & Ausland · Aktualisiert Freitag, 12. Juni 2026

Kurz gesagt

Die gesetzliche deutsche Rente wird weltweit gezahlt — die Deutsche Rentenversicherung überweist rund 1,7 Millionen Renten in über 150 Länder. Innerhalb der EU/EWR und der Schweiz fließt sie vollständig und ohne Abzüge. Auch in den meisten anderen Ländern wird die Altersrente in voller Höhe gezahlt; nur einzelne Bestandteile können entfallen.

Die häufigste Sorge vor dem Auswandern ist zugleich die unbegründetste: dass die Rente an der Grenze endet. Tatsächlich ist die Auslandszahlung für die Deutsche Rentenversicherung Routine — entscheidend ist, dass Sie vier Dinge richtig regeln.

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🇪🇺 Volle Rente: Portugal ist EU/EWR — Ihre gesetzliche Rente wird ohne Abzüge ausgezahlt.

Richtwerte auf Basis von Lebenshaltungskosten-Indizes. Keine Steuer-, Renten- oder Rechtsberatung.  In Deutschland gälte dieselbe Rente als „Zu wenig“.

1. Die Auszahlung. Die Rente kommt über den Renten Service der Deutschen Post — wahlweise auf Ihr deutsches Konto (kostenfrei) oder auf ein Konto im Wohnsitzland. Bei einem Auslandskonto tragen Sie Überweisungskosten und Wechselkursrisiko selbst. Viele Auswanderer behalten deshalb einfach ihr deutsches Konto. Wichtig: Melden Sie den Umzug der Rentenversicherung am besten drei Monate im Voraus.

2. Die Höhe. In der EU/EWR und der Schweiz gibt es keinerlei Kürzung. Auch in Drittstaaten wie Thailand oder Mexiko wird die reguläre Altersrente heute in voller Höhe gezahlt — die alte 30-Prozent-Kürzung ist seit 2013 Geschichte. Ausnahmen betreffen einzelne Bestandteile, etwa Zeiten nach dem Fremdrentengesetz. Details im Artikel zur Kürzung der Rente im Ausland.

3. Die Krankenversicherung. In der EU bleiben gesetzlich Versicherte über das Formular S1 abgesichert — meist ohne Mehrkosten. Außerhalb der EU endet der gesetzliche Schutz in der Regel, dann brauchen Sie eine private internationale Police. Alle Details im Krankenversicherungs-Guide.

4. Die Steuer. Die gesetzliche Rente bleibt meist in Deutschland steuerpflichtig — zuständig ist dann zentral das Finanzamt Neubrandenburg. Ob Ihr neues Wohnsitzland zusätzlich besteuern darf, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Mehr dazu unter Rente im Ausland versteuern.

Bleibt die Frage, wohin: In Ländern wie Portugal, Griechenland oder Bulgarien reicht dieselbe Rente für deutlich mehr Leben. Der Rechner oben zeigt es für Ihre Summe.

Im Überblick

EU/EWR + SchweizÜbrige Länder
Rente wird gezahltja, in voller Höheja, Altersrente i. d. R. voll
Kürzungkeinenur einzelne Bestandteile
KrankenversicherungGKV über Formular S1private Police nötig
Steuermeist Deutschland (DBA)je nach DBA

Vereinfachte Übersicht für die gesetzliche Altersrente. Verbindlich sind Auskünfte der Deutschen Rentenversicherung und das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen. Stand 2026.

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Häufige Fragen

Wird die deutsche Rente im Ausland weitergezahlt?

Ja. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt rund 1,7 Millionen Renten in über 150 Länder. In der EU/EWR und der Schweiz vollständig und ohne Abzüge, in den meisten anderen Ländern wird die Altersrente ebenfalls in voller Höhe gezahlt.

Was muss ich tun, wenn ich als Rentner ins Ausland ziehe?

Den Umzug der Deutschen Rentenversicherung bzw. dem Renten Service möglichst drei Monate vorher melden, die Kontofrage klären, die Krankenversicherung regeln und die steuerliche Situation prüfen. Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie in unserem Guide zum Rentenbezug im Ausland.

Kann die Rente auf ein ausländisches Konto überwiesen werden?

Ja, der Renten Service der Deutschen Post überweist weltweit. Bei einem Konto außerhalb des Euro-Raums tragen Sie allerdings Bankgebühren und Wechselkursschwankungen selbst — viele behalten deshalb ihr deutsches Konto.

Verliere ich Rentenansprüche, wenn ich auswandere?

Nein. Ihre erworbenen Ansprüche bleiben bestehen. Nur einzelne Bestandteile — etwa Zeiten nach dem Fremdrentengesetz oder bestimmte Erwerbsminderungsrenten — können bei einem dauerhaften Umzug außerhalb der EU entfallen. Vorab kostenlos bei der DRV prüfen lassen.

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Hinweis: allgemeine Information, keine Steuer-, Renten- oder Rechtsberatung. Bitte vor einem Umzug die Deutsche Rentenversicherung und eine:n Steuerberater:in konsultieren.


Quellen

  1. Deutsche Rentenversicherung — Rente im Ausland
  2. Deutsche Rentenversicherung — Umzug ins Ausland
  3. Deutsche Post Renten Service — Rentenzahlung ins Ausland
  4. Finanzamt Neubrandenburg (RiA) — Rente im Ausland

Leserkommentare

3 von 188 · Neueste zuerst

H
Helga R.
· vor 3 Stunden

Wir leben seit zwei Jahren an der Algarve. Mit 1.400 € Rente geht es uns hier besser als in Deutschland mit der gleichen Summe. Der Rechner trifft es erstaunlich genau.

👍 96  ·  Antworten
D
Dieter & Marianne
· gestern

Wir schwanken zwischen Spanien und Griechenland. Den Kompass haben wir uns geholt — die Übersicht zur Krankenversicherung war Gold wert.

👍 71  ·  Antworten
K
Klaus-Peter M.
· vor 4 Tagen

Ich dachte immer, meine 1.150 € reichen nirgends. In Bulgarien wäre ich damit komfortabel dabei. Hätte ich nicht gedacht.

👍 134  ·  Antworten

Kommentare sind beispielhafte Rückmeldungen aus unserer Leserpost. Namen geändert.