Ratgeber · Steuern
Rente im Ausland versteuern: Die Regeln ohne Kauderwelsch
Wer ins Ausland zieht, fragt sich: Wo zahle ich jetzt Steuern? Die Antwort hängt vom Land und der Art der Rente ab — hier das Wichtigste in Klartext.
Von M. Berger · Redaktion Finanzen & Ausland · Aktualisiert Montag, 1. Juni 2026
Kurz gesagt
Steuern sind der Punkt, an dem die meisten Auswanderungspläne ins Stocken geraten. Dabei sind die Grundregeln überschaubar — man muss nur drei Begriffe kennen.
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1. Beschränkte Steuerpflicht. Verlegen Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland, sind Sie in Deutschland nur noch „beschränkt steuerpflichtig" — aber die gesetzliche Rente zählt zu den Einkünften, die Deutschland weiterhin besteuern darf.
2. Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Deutschland hat mit den meisten Zielländern ein DBA. Es verhindert, dass Sie doppelt zahlen, und legt fest, welcher Staat das Besteuerungsrecht hat. Bei der gesetzlichen Rente liegt es oft bei Deutschland (Kassenstaatsprinzip).
3. Wohnsitz & 183-Tage-Regel. Wer mehr als 183 Tage im Jahr im neuen Land lebt, wird dort meist steuerlich ansässig. Einige Länder (Italien 7%, Griechenland 7%, Zypern 5%) bieten Rentnern attraktive Pauschalsteuern.
Der Klartext-Rat: Lassen Sie Ihren konkreten Fall vor dem Umzug von einer Steuerberatung prüfen — der einmalige Aufwand verhindert teure Überraschungen. Dieser Artikel ist keine Steuerberatung.
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Häufige Fragen
Muss ich meine deutsche Rente im Ausland versteuern?
Die gesetzliche Rente bleibt in der Regel in Deutschland steuerpflichtig, auch bei Wohnsitz im Ausland. Das Doppelbesteuerungsabkommen verhindert eine zusätzliche Besteuerung im Wohnsitzland in den meisten Fällen.
Was ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht?
Eine Sonderregel, die bei Wegzug in ein Niedrigsteuerland greifen kann und Deutschland für einige Jahre ein weiteres Besteuerungsrecht sichert. Relevant vor allem bei höheren Einkünften — im Einzelfall steuerlich prüfen lassen.
Welche Länder haben günstige Steuern für Rentner?
Italien (7% Pauschale im Süden), Griechenland (7% auf ausländische Einkünfte) und Zypern (5% auf ausländische Renten) bieten attraktive Sonderregelungen für zuziehende Rentner.
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Hinweis: allgemeine Information, keine Steuer-, Renten- oder Rechtsberatung. Bitte vor einem Umzug die Deutsche Rentenversicherung und eine:n Steuerberater:in konsultieren.
Quellen
Leserkommentare
3 von 121 · Neueste zuerst
Wir leben seit zwei Jahren an der Algarve. Mit 1.400 € Rente geht es uns hier besser als in Deutschland mit der gleichen Summe. Der Rechner trifft es erstaunlich genau.
Wir schwanken zwischen Spanien und Griechenland. Den Kompass haben wir uns geholt — die Übersicht zur Krankenversicherung war Gold wert.
Ich dachte immer, meine 1.150 € reichen nirgends. In Bulgarien wäre ich damit komfortabel dabei. Hätte ich nicht gedacht.
Kommentare sind beispielhafte Rückmeldungen aus unserer Leserpost. Namen geändert.