Ratgeber · Rente im Ausland
Kürzung der Rente im Ausland? Meist lautet die Antwort: 0 Euro
Das Gerücht von der „Auslandskürzung" hält sich hartnäckig — dabei ist die pauschale Kürzung seit über einem Jahrzehnt abgeschafft. Was heute wirklich gilt, und an welchen Stellen trotzdem Geld verloren gehen kann.
Von M. Berger · Redaktion Finanzen & Ausland · Aktualisiert Freitag, 12. Juni 2026
Kurz gesagt
Kaum ein Thema produziert so viel Fehlinformation wie die angebliche Rentenkürzung im Ausland. Die Rechtslage ist seit dem 1. Oktober 2013 eindeutig — und deutlich besser als ihr Ruf.
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Die Regel: Ihre Altersrente wird in voller Höhe gezahlt, egal ob Sie nach Spanien, Thailand oder Paraguay ziehen. Bis September 2013 wurden Renten in Drittstaaten teilweise nur zu 70 % ausgezahlt — diese Regelung ist ersatzlos gestrichen.
Ausnahme 1 — Fremdrentenzeiten: Wer Rentenanteile aus dem Fremdrentengesetz bezieht (z. B. Spätaussiedler mit anerkannten Beitragszeiten aus dem Herkunftsland), kann diese Anteile bei dauerhaftem Umzug ins Ausland verlieren. Betroffen ist nur dieser Bestandteil, nicht die Gesamtrente.
Ausnahme 2 — bestimmte Erwerbsminderungsrenten: Renten wegen voller Erwerbsminderung, die allein wegen der Lage am deutschen Arbeitsmarkt gezahlt werden, können außerhalb der EU/EWR entfallen. Die reguläre Altersrente ist davon nicht berührt.
Wo netto trotzdem Geld verloren geht: Erstens bei der Steuer — als beschränkt Steuerpflichtiger entfällt der Grundfreibetrag, wodurch die Steuerlast steigen kann (auf Antrag lässt sich das oft vermeiden). Zweitens beim Zuschuss zur Krankenversicherung, der außerhalb der EU entfallen kann. Und drittens bei Überweisungen auf Auslandskonten durch Gebühren und Wechselkurs.
Unterm Strich: Die Brutto-Rente bleibt fast immer unangetastet. Wie weit sie im neuen Land reicht, entscheiden die Lebenshaltungskosten — genau das zeigt unser Renten-Rechner für 18 Länder.
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Häufige Fragen
Wie hoch ist die Kürzung der Rente im Ausland?
In den allermeisten Fällen 0 Euro. Die gesetzliche Altersrente wird seit Oktober 2013 auch außerhalb der EU in voller Höhe gezahlt. Nur einzelne Bestandteile wie Fremdrentenzeiten oder arbeitsmarktbedingte Erwerbsminderungsrenten können entfallen.
Wird die Rente im Ausland in voller Höhe ausgezahlt?
Ja, die Altersrente wird grundsätzlich in voller Höhe ausgezahlt — in der EU/EWR und der Schweiz ausnahmslos, in Drittstaaten mit wenigen Ausnahmen bei einzelnen Rentenbestandteilen.
Stimmt es, dass die Rente außerhalb der EU um 30 % gekürzt wird?
Nein, das ist veraltet. Diese Kürzungsregel für Drittstaaten wurde zum 1. Oktober 2013 abgeschafft. Seitdem wird die Altersrente weltweit in voller Höhe gezahlt.
Kann ich vorab prüfen lassen, ob mir im Ausland etwas gekürzt wird?
Ja. Die Deutsche Rentenversicherung erteilt kostenlos eine verbindliche Auskunft, welche Bestandteile Ihrer Rente bei einem Umzug ins Ausland betroffen wären. Das lohnt sich vor allem bei Fremdrentenzeiten und Erwerbsminderungsrenten.
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Hinweis: allgemeine Information, keine Steuer-, Renten- oder Rechtsberatung. Bitte vor einem Umzug die Deutsche Rentenversicherung und eine:n Steuerberater:in konsultieren.
Quellen
- Deutsche Rentenversicherung — Rente im Ausland
- Deutsche Rentenversicherung — Umzug ins Ausland
- Deutsche Post Renten Service — Rentenzahlung ins Ausland
Leserkommentare
3 von 167 · Neueste zuerst
Wir leben seit zwei Jahren an der Algarve. Mit 1.400 € Rente geht es uns hier besser als in Deutschland mit der gleichen Summe. Der Rechner trifft es erstaunlich genau.
Wir schwanken zwischen Spanien und Griechenland. Den Kompass haben wir uns geholt — die Übersicht zur Krankenversicherung war Gold wert.
Ich dachte immer, meine 1.150 € reichen nirgends. In Bulgarien wäre ich damit komfortabel dabei. Hätte ich nicht gedacht.
Kommentare sind beispielhafte Rückmeldungen aus unserer Leserpost. Namen geändert.