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Freitag, 12. Juni 2026
RENTE & AUSWANDERN

Ratgeber · Steuern

Finanzamt Neubrandenburg: ein Amt für alle Rentner im Ausland

Wer als Rentner im Ausland lebt, hat in Deutschland genau ein zuständiges Finanzamt — und ob Post von dort kommt, hängt von der berühmten Länderliste ab. So lesen Sie sie richtig.

Von M. Berger · Redaktion Finanzen & Ausland · Aktualisiert Freitag, 12. Juni 2026

Kurz gesagt

Für alle Rentner mit Wohnsitz im Ausland ist zentral das Finanzamt Neubrandenburg (Kürzel „RiA" — Rente im Ausland) zuständig. Ob Sie dort eine Steuererklärung abgeben müssen, hängt vom Doppelbesteuerungsabkommen Ihres Wohnsitzlandes ab: In Ländern wie Spanien oder Österreich behält Deutschland das Besteuerungsrecht, in Ländern wie den USA, der Schweiz oder Frankreich besteuert der Wohnsitzstaat.

Rund um den Globus verstreut, steuerlich aber an einem einzigen Ort gebündelt: Alle im Ausland lebenden Bezieher deutscher Renten laufen beim Finanzamt Neubrandenburg in Mecklenburg-Vorpommern zusammen. Wer versteht, wie dessen Länderliste funktioniert, weiß sofort, was auf ihn zukommt.

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Warum Neubrandenburg? Damit nicht hunderte Finanzämter Auslandsfälle bearbeiten, hat der Bund die Zuständigkeit zentralisiert. Das Finanzamt Neubrandenburg betreut ausschließlich beschränkt steuerpflichtige Rentner im Ausland — und erhält von der Rentenversicherung automatisch die Rentenbezugsmitteilungen. Es weiß also von Ihrer Rente, auch ohne dass Sie etwas einreichen.

Die Länderliste: Entscheidend ist das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und Ihrem Wohnsitzland. Liegt das Besteuerungsrecht für die gesetzliche Rente bei Deutschland, verlangt Neubrandenburg eine Steuererklärung. Liegt es beim Wohnsitzstaat, sind Sie dort steuerpflichtig — und haben mit Neubrandenburg meist nichts zu tun. Die offizielle, stets aktuelle Liste führt das Finanzamt auf seiner Website.

Der teure Klassiker: Als beschränkt Steuerpflichtiger gibt es keinen Grundfreibetrag — die Rente wird ab dem ersten Euro besteuert. Oft lohnt deshalb der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht (möglich, wenn mindestens 90 % Ihrer Einkünfte aus Deutschland stammen): Dann gelten Grundfreibetrag und Abzüge wie für Inländer, und die Steuer sinkt häufig auf null.

Post aus Neubrandenburg ignorieren? Schlechte Idee. Das Amt schätzt sonst die Besteuerungsgrundlagen und setzt Steuern per Bescheid fest — inklusive Säumniszuschlägen. Wer reagiert und den Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht stellt, zahlt dagegen in vielen Fällen wenig bis nichts. Bei komplexeren Fällen (Betriebsrenten, Mieteinnahmen, Pauschalsteuer-Länder) hilft eine Steuerberatung.

Im Überblick

WohnsitzlandWer besteuert die gesetzliche Rente?Erklärung in Neubrandenburg?
🇪🇸 SpanienDeutschland (begrenzt)ja
🇦🇹 ÖsterreichDeutschland (Kassenstaat)ja
🇺🇸 USAWohnsitzstaat USAnein
🇨🇭 SchweizWohnsitzstaat Schweiznein
🇫🇷 FrankreichWohnsitzstaat Frankreichnein

Vereinfachte Richtwerte für die gesetzliche Altersrente; bei Betriebs- und Privatrenten kann es abweichen. Verbindlich sind das jeweilige DBA und die offizielle Länderliste des Finanzamts Neubrandenburg. Keine Steuerberatung. Stand 2026.

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Häufige Fragen

Welches Finanzamt ist für Rentner im Ausland zuständig?

Zentral das Finanzamt Neubrandenburg (Rente im Ausland, „RiA') in Mecklenburg-Vorpommern — für alle beschränkt steuerpflichtigen Rentenempfänger mit Wohnsitz im Ausland.

Was ist die Länderliste des Finanzamts Neubrandenburg?

Eine Übersicht, in welchen Wohnsitzländern Deutschland das Besteuerungsrecht für die gesetzliche Rente behält (dann ist eine Steuererklärung nötig) und in welchen das Wohnsitzland besteuert. Grundlage ist das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen.

Muss ich als Rentner im Ausland eine deutsche Steuererklärung abgeben?

Nur wenn Deutschland nach dem DBA Ihres Wohnsitzlandes das Besteuerungsrecht hat — z. B. bei Wohnsitz in Spanien oder Österreich. Bei Wohnsitz in den USA, der Schweiz oder Frankreich besteuert in der Regel der Wohnsitzstaat.

Was bringt der Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht?

Er verschafft Ihnen Grundfreibetrag und Abzugsmöglichkeiten wie einem Inländer. Voraussetzung: mindestens 90 % Ihrer Einkünfte stammen aus Deutschland. Für viele Rentner sinkt die deutsche Steuer damit deutlich — oft auf null.

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Hinweis: allgemeine Information, keine Steuer-, Renten- oder Rechtsberatung. Bitte vor einem Umzug die Deutsche Rentenversicherung und eine:n Steuerberater:in konsultieren.


Quellen

  1. Finanzamt Neubrandenburg (RiA) — Rente im Ausland
  2. Bundeszentralamt für Steuern — Wohnsitz im Ausland
  3. Deutsche Rentenversicherung — Rente im Ausland

Leserkommentare

3 von 149 · Neueste zuerst

H
Helga R.
· vor 3 Stunden

Wir leben seit zwei Jahren an der Algarve. Mit 1.400 € Rente geht es uns hier besser als in Deutschland mit der gleichen Summe. Der Rechner trifft es erstaunlich genau.

👍 96  ·  Antworten
D
Dieter & Marianne
· gestern

Wir schwanken zwischen Spanien und Griechenland. Den Kompass haben wir uns geholt — die Übersicht zur Krankenversicherung war Gold wert.

👍 71  ·  Antworten
K
Klaus-Peter M.
· vor 4 Tagen

Ich dachte immer, meine 1.150 € reichen nirgends. In Bulgarien wäre ich damit komfortabel dabei. Hätte ich nicht gedacht.

👍 134  ·  Antworten

Kommentare sind beispielhafte Rückmeldungen aus unserer Leserpost. Namen geändert.